Kosten

Die Kostenübernahme bei Heilpraktikern

Leider gibt es zu wenig kassenzugelassene Psychotherapeuten. Dort warten Sie in der Regel  3 bis 9  Monate auf einen festen Platz. Wer sich jedoch in einer akuten Krise befindet, kann nicht so lange warten. Als Heilpraktiker, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, habe ich im Durchschnitt ähnliche psychotherapeutische Ausbildungen aber mehr Kapazitäten, sodass Sie sich bei mir über kürzere Wartezeiten freuen können (2–3 Wochen).

Übergangsbehandlung

Sie suchen gerade nach einem Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten oder müssen auf den ersten Termin noch viele Wochen warten? Ihr Problem ist aber akut und Sie brauchen sofort jemanden, der Ihnen zuhört und Sie auffangen kann?

Für Patienten in Notlage biete ich bis zum Beginn Ihrer von der Kasse finanzierten Therapie eine Übergangsbehandlung an. Diese bekommen Sie ohne Vertragsbindung und nur so lange, bis sich die Lage wieder beruhigt hat. Sie können die Therapie jederzeit beenden.

Kosten und Umfang der Therapie

Meine Leistungen als Heilpraktiker für Psychotherapie werden von den Pflichtkrankenkassen nur in seltenen Ausnahmefällen finanziert, was außerdem großen bürokratischen Aufwand erfordert.

Privatversicherungen und die Beihilfe für Beamte übernehmen jedoch die Kosten zumindest anteilig, freiwillige Krankenzusatzversicherungen ersetzen Heilpraktikerleistungen in der Regel bis zu einem vereinbarten Betrag. Bitte fragen Sie Ihre Versicherung vor Beginn der Behandlung. Ich kann Ihnen eine Rechnung nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ausstellen.

Unser Auto braucht regelmäßig eine Inspektion, um Pannen vorzubeugen. Die Kosten dafür haben wir einkalkuliert. Ist es nicht sogar ebenso wichtig, dass wir uns selbst ab und zu einer Wartung unterziehen? Die Kosten sind mit einer Autoinspektion vergleichbar.

  • Das telefonische Vorgespräch und die Beantwortung der vorbereitenden E-mail-Kontakte sind kostenlos
  • Eine Therapiestunde (Sitzung) dauert bei mir je nach Wunsch zwischen 45 und 90 Minuten. Die Regel sind 60 Minuten.
  • Schon nach 3 Sitzungen kann sich die Situation geklärt und ein Lösungsweg eröffnet haben. Eine übliche Behandlungsdauer beträgt 5 bis 10 Sitzungen á 60 min.
  • Wenn Sie glabhaft machen können, dass Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, bin ich bereit, Ihnen eine Rabattregelung oder ein Sozialhonorar zu gewähren.
  • Die Anzahl der voraussichtlich notwendigen Sitzungen kann ich oft schon nach der ersten Sitzung (Anamnese) abschätzen. Dabei gilt: so wenig wie möglich, soviel wie nötig.
  • In manchen Fällen kann sich eine längere Begleitung ergeben, dann aber ggf. in größeren Zeitabständen, z.B. nach Scheidung oder Tod eines Angehörigen, bei Trauer, Einsamkeit, Depressionen oder anderen zyklischen Störungen.
  • Sie können die Behandlung jederzeit beenden. Vereinbarte Termine sollten Sie jedoch bitte mindestens 24 Std. vorher absagen. Ansonsten fällt ein Ausfallhonorar an.

 

Fragen Sie unverbindlich an: 0 2443 - 300 90 95 (mit Rückruf) oder per Mail.